FAQ zur Strompreisbremse

Hier finden Sie die häufigst gestellten Fragen zum Thema Strompreisbremse

 

Warum sind die Energiepreise so stark gestiegen?

Der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat die Großhandelspreise für Energie in bis dato unbekannte Höhen steigen lassen. Im vergangenen Jahr lagen die Börsenpreise für Strom
und Gas zwischenzeitlich mehr als zehnmal so hoch wie noch Anfang 2021. Diese Kostensteigerungen im Einkauf der Energie, schlagen sich mit Zeitverzögerung nun leider auch in den
Preisen für Endkundinnen und Endkunden nieder.

 

Was macht der Staat, um die Energiekosten bezahlbar zu halten?

Die aktuell hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen in Deutschland enorm. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes  Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Dazu zählt zum Beispiel, dass der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag 2022 für Gas und Wärme übernommen hat und die Strom- und Gaspreisbremse, die ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar greift. Die Preisbremsen gelten zunächst bis 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.

 

Muss ich etwas tun, um die Entlastungen durch die Preisbremsen zu erhalten?

Wenn Sie per Bankeinzug bezahlen, müssen Sie nichts tun. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung. Wir informieren Sie bis spätestens Ende Februar darüber, wie sich Ihr Abschlag durch die Preisbremse verändert. Wenn Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und Ihren Abschlag selbst überweisen, erhalten Sie bis spätestens Ende Februar eine Information über Ihren neuen Abschlag, sodass Sie diesen anpassen können. Sollten Sie keine Abschlagsanpassung vornehmen, werden die von Ihnen geleisteten Abschläge und die staatliche Entlastung in Ihrer nächsten Jahresrechnung verrechnet.

 

Wie funktioniert die Preisbremse bei Strom?

Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis (bei Strom 40ct/kWh) bestimmt. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für die Energie, die Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

 

Was muss ich tun, wenn es keinen Vorjahresverbrauch gibt?

Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.

 

Was muss ich tun, wenn mein Verbrauch 2022 atypisch (zu hoch/zu niedrig) war?

Sollte Ihr Verbrauch 2022 nicht Ihrem normalen Verbrauchsverhalten entsprechen, z. B. da Sie längere Zeit im Ausland waren, können Sie dies mit uns direkt klären.

 

Ich heize mit einer Wärmepumpe - gilt die Preisbremse auch für Wärmestrom? 

Ja, die Strompreisbremse gilt auch für Wärmestrom.

 

Ab wann und wie bekomme ich die Entlastung?

Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse. Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser besonders gering ausfallen.

 

Ich habe Anfang des Jahres erst ein Preisanpassungsschreiben mit einer Erhöhung meines Abschlags erhalten. Warum war die Energiepreisbremse dort noch nicht enthalten?

Die Erstellung der individuellen Abrechnungen und Preisanpassungsschreiben für unsere Kundinnen und Kunden läuft automatisiert ab. Aufgrund der Energiepreisbremsen müssen
diese automatisierten Prozesse nun komplett umprogrammiert werden. Dies ist sehr aufwendig und benötigt einige Wochen Vorlauf. Daher kann es sein, dass Sie vor Kurzem erst
ein Preisanpassungsschreiben erhalten haben, in dem die Energiepreisbremse noch nicht berücksichtigt ist. Aber selbstverständlich passen wir auch Ihre Abschlagszahlung entsprechend
der Energiepreisbremse an. Sie erhalten hierzu bis spätestens 1. März ein weiteres Schreiben von uns.

 

Viele Energieversorger haben die Preise für Strom und deutlich erhöht –obwohl die Preise im Großhandel für 2023 gesunken sind. Wie sind diese Preissteigerungen zu erklären?

Die Preisanstiege, die wir im Energiegroßhandel in den vergangenen Monaten gesehen haben, waren extrem. Zwischenzeitlich lagen sie mehr als zehnmal so hoch wie noch Anfang 2021.
Dank langfristiger Beschaffungsstrategien, die die meisten Energieversorger verfolgen, wirken sich die gestiegenen Börsenpreise aber nicht 1:1 und nicht unmittelbar auf die Endkundenpreise
aus. Ein großer Teil der Energie, der im vergangenen Jahr an die Endkunden ausgeliefert wurde, wurde noch vor der Krise zu günstigeren Preisen gekauft. Die Kunden haben
vergangenes Jahr von dieser langfristigen Beschaffung profitiert. Diese Strategie der Versorger glättet die Entwicklungen an den Energiebörsen und schützt die Kunden vor starken
Preissprüngen. Je länger eine Hochpreisphase an den Energiebörsen anhält, desto stärker wirkt sich diese auch auf die Endkundenpreise aus: Wenn eine Hochpreisphase an der Energiebörse lange anhält, muss ein immer größerer Anteil der Energie zu diesen Preisen beschafft werden. Der Anteil der Energie, die noch vor der Krise günstig eingekauft wurde, sinkt. Damit steigen zeitverzögert auch die Endkundenpreise Ihre gestiegenen Beschaffungskosten müssen die Versorger weitergeben, da sie sonst selber in eine finanzielle Schieflage geraten.
Zuletzt sind die Preise im Großhandel für Gas und Strom zwar erfreulicherweise gefallen. Die langfristige Beschaffung bedeutet in diesem Fall allerdings auch: So wie die Endkundenpreise
im vergangenen Jahr nicht unmittelbar und entsprechend der Preisanstiege im Großhandel gestiegen sind, sinken sie nun nicht unmittelbar und in gleichem Maße. Die Endkundenpreise
entwickeln sich auch in diesem Fall zeitversetzt zu den Großhandelspreisen. Genauso wie der extreme Anstieg der Großhandelspreise der vergangen eineinhalb Jahren durch langfristige
Beschaffung durch längerfristige Verträge mit Preisbindung für die Vertriebskosten abgepuffert wurde, wirkt sich nun der temporär gesunkene Einkaufspreis erst später auf die
Endkundenpreise aus. Das heißt einfach gesagt: Maßgeblich für die heutigen Endkundenpreise, sind die Großhandelspreise, zu denen die Stromversorger im vergangenen Jahr eingekauft
haben.

 

Was ist der Unterschied zwischen Spotmarkt und Terminmarkt?

Am Spotmarkt wird kurzfristig lieferbare Energie (Strom) gehandelt. Kurzfristig bedeutet in diesem Zusammenhang einen Tag im Voraus. Auf dem Terminmarkt hingegen werden
Lieferverträge bis zu sechs Jahre im Voraus geschlossen. Die Versorger decken sich am Terminmarkt mit einem Großteil des von ihnen prognostizierten Bedarfs ein. Die am Spotmarkt eingekauften Mengen dienen insbesondere dem kurzfristigen Ausgleich von prognostiziertem und tatsächlichem Verbrauch der nächsten 24 bis 48 Stunden. Auswertungen, die bei den Beschaffungskosten allein die Preisentwicklungen auf dem Spotmarkt in den Blick nehmen, greifen daher zu kurz. Wesentlich für die Kosten, die den Energieversorger beim Stromeinkauf entstehen, ist die Preisentwicklung am Terminmarkt.

 

Warum ist es riskant, wenn Unternehmen Energie vorrangig am Spotmarkt einkaufen?

Unternehmen, die hauptsächlich am stark schwankenden Spotmarkt einkaufen, also Energie sehr kurzfristig beschaffen, können Strom  zwar zunächst günstig anbieten. Diese
Einkaufsstrategie ist allerdings riskant. Wohin eine rein am Spotmarkt orientierte Beschaffung führt, war Ende 2021 zu beobachten. Solche Anbieter kündigten plötzlich ihren Kunden
oder stellten ihre Geschäftstätigkeit gleich ganz ein. Die betroffenen Unternehmen hatte lange von niedrigen Preisen am Spotmarkt profitiert und konnten so billige Tarife anbieten.
Als dann aber die Preise am Spotmarkt sehr stark anstiegen, hatten sie keine finanziellen Polster, um die Preisanstiege abzufedern. Die Erfüllung ihrer vertraglichen Vereinbarung mit
den Kunden wurde unmöglich. Die geschädigten Kunden wurden dann von den Grundversorgern aufgefangen, die dank vorausschauender, langfristiger Beschaffung auch die betroffenen
Haushalte beliefern konnten. Energieversorger, die auf langfristige Beschaffung setzen, profitierten davon, dass sie den Großteil der benötigten Energie Schritt für Schritt und länger
im Voraus einkaufen. Diese langfristige Beschaffung glättet die zum Teil erheblichen Schwankungen an den Energiehandelsplätzen.

 

Quelle: BDEW