Preisänderung der Allgemeinen Tarife zur Grundversorgung 

nach § 5 Abs. 2 und § 5a StromGVV zum 01.01.2022

 

Sehr geehrter Stromkunde,

2 Jahre konnten wir Ihnen stabile Strompreise garantieren. Um Ihnen auch weiterhin faire und nachvollziehbare Preise bieten zu können, legen wir großen Wert auf eine vorausschauende Strombeschaffung.

Allerdings sind die Beschaffungskosten für Strom im laufenden Jahr um bis zu 150 % gestiegen, sodass wir Ihren derzeitigen Strompreis leider nicht halten können. Auch die gesunkene EEG-Umlage für das Jahr 2022 kann den drastischen Anstieg der Börsenpreise nur teilweise ausgleichen. Durch unsere langfristige Beschaffungsstrategie können wir bei unseren Produkten die Mehrkosten in 2022 (Bruttopreis) für Sie auf durchschnittlich 5,5 % begrenzen.

Die ab 01.01.2022 gültigen Preisblätter finden Sie auf unserer Internetseite (unter Strom => Dokumente & Preisblätter).

Gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Preisänderungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Für Informationen bezüglich Ihrer aktuellen Tarifeinstufung und eventueller Wechselmöglichkeiten, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

KRAFTWERK FARCHANT

A. Poettinger & Co. KG

i. A. Daniela Brüggow

 

Preisblatt Grundversorgung (PDF)